KASSENFÜHRUNG – neue Pflichten seit Januar 2020

In den letzten Jahren kam es ständig zu rechtlichen Verschärfungen bei der Kassenführung. Bargeschäfte sind seit langem im besonderen Fokus des Finanzamtes. Daher haben Unternehmen und Steuerberater verstärkt auf steuerrechtliche Änderungen zu achten, die die Kassenführung und Belegausgabe betreffen.

Ab dem 01.01.2020 war geplant: 

Alle elektronischen Kassen müssen mit einer ­zerti­fizierten Sicherheitseinrichtung versehen werden

Da die Sicherheitseinrichtung nicht zeitgerecht erhältlich war, ist auf Drängen der Steuerberater diese Frist nun vom Bundesministerium der Finanzen auf den 30.09.2020 verschoben worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Kassensysteme umzurüsten. Das verwendete System muss dem Finanzamt angezeigt werden. Dazu ist ein Online-Formular in Planung.

Seit dem 01. Januar 2020 gilt:

Für elektronische Kassensysteme besteht eine Verpflichtung zur Belegausgabe an den Kunden

Mit dieser Entwicklung stehen wir in Deutschland nicht allein da. In vielen anderen europäischen Ländern ist diese Praxis schon weit fortgeschritten und gesellschaftlich akzeptiert. Die Unternehmen gehen teilweise sogar so weit, dass in Restaurants und Cafés nur noch elektronische Zahlungen möglich sind.

Auch in Braunschweig können wir als Steuerberater über regelmäßige Kontrollen, Nachschauen und Testkäufe von Seiten des Finanzamtes berichten.

Wir haben zu diesem Thema eine umfangreiche Broschüre veröffentlicht. Bei Interesse schicken wir Ihnen diese gerne zu – sprechen Sie uns an!