Es gibt Neuigkeiten zu den Maßnahmen zur Existenzsicherung von mittelständischen Unternehmen.

Vorweg: Die ausformulierten Regelungen liegen uns noch nicht vor. Wir haben unsere Informationen von Bundestagsmitgliedern. Daher besteht ein kleiner Vorbehalt.

Bei diesen neuen Fördermitteln wurde – wie angekündigt – auch an Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten gedacht, welche aufgrund der aktuellen Corona-Lage schnelle Unterstützung benötigen:

Ab dem heutigen Mittwoch können Anträge auf Soforthilfen für Unternehmen beim Land Niedersachsen zur Bearbeitung eingereicht werden.

Zuschüsse zur Liquiditätshilfe

Das Zuschussprogramm läuft über die NBank – der Landtag wird heute oder morgen hierzu den Nachtragshaushalt beschließen. Das bedeutet nach unserer Einschätzung, dass das Land spätestens am Donnerstag anfangen kann zu bewilligen.

Gefördert werden durch Zuschüsse:

  • Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten aus dem Programm des Bundes bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate.

 

  • Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten aus dem Programm des Bundes Unterstützungsleistungen von bis zu 15 000 Euro für 3 Monate.

 

  • Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten erhalten – gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen – einen Liquiditätszuschuss aus dem Programm des Landes von bis zu 20.000 Euro.

Die Antragstellung wird über die NBank erfolgen.

Sie sollten versuchen, sich an möglichst direkt an die NBank wenden:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

Heute morgen war noch keine Online-Beantragung eingerichtet. Die Hotline der NBank ist unter  0511 30031-333 oder beratung@nbank.de zumindest theoretisch erreichbar.

 

Kredite zur Liquiditätshilfe

Darüber hinaus plant das Land Niedersachsen die Vergabe von Krediten zur Liquiditätshilfe, die kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen können.

Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben  sollen unterstützt werden. Die Unternehmen sollten gute Perspektiven aufweisen, haben aber auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf. Dann kann diese Liquiditätshilfe beantragt werden.

Außerdem wird es weitere Unterstützung für große Unternehmen und systemrelevante kleinere Unternehmen geben:

  • Die großen Unternehmen ab 2000 Mitarbeiter überspringen wir hier.
  • Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro soll aber auch die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen abmildern, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat.
    Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten somit auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen.
    Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus Staatsgarantien für Verbindlichkeiten und direkten staatlichen Beteiligungen.

KfW Sonderprogramm

Das neue KfW-Sonderprogramm 2020 geht an den Start. Die Mittel sind unbegrenzt. Es steht kleinen, mittelständischen Unternehmen und auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Anträge können ab heute über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.

https://www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de/Aktuelles/Corona-Informationen-u.-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen