Sofortmaßnahmen und Fördermaßnahmen im Rahmen der Corona – Krise

Steuerzahlungen

  1. Steuervorauszahlungen:

Wenn Sie wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind, können wir Ihre laufenden Vorauszahlungen für die Ertragsteuern herabsetzen, im Zweifel auf 0,00 Euro. Sofern Sie bereits zum 10. März Vorauszahlungen zu Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer geleistet haben, erhalten Sie diese Beträge dann zurück. Gleiches gilt für die Gewerbesteuer.

  1. Bis zum 31.12.2020 fällige Steuerbeträge:

Auf Antrag können fällige Steuerbeträge drei Monate zinslos gestundet werden. Der Nachweis ist vereinfacht. Lohnsteuer ist nicht stundungsfähig.

  1. Erstattung der Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer (1/11)

Die Länder Hessen und Bayern erstatten bereits auch die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer, die bereits geleistet wurden. In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind die Finanzministerien dazu noch unentschlossen, wir haben aber von unserer Seite aufgefordert, entsprechende Anträge positiv zu entscheiden. Bei entsprechend knapper Liquiditätslage empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall einen solchen Antrag zu stellen.

Andere Abgaben

Derzeit liegen uns von einigen Berufsgenossenschaften Mitteilungen vor, dass fällige Beiträge (Vorschüsse oder Nachzahlungen lt. Bescheid für 2019) gestundet werden. Anträge können formlos per E-Mail gestellt werden.

Laufende Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden (formlos) für den März bis zum 24.03.2020 – 24.00 Uhr zu beantragen.

NBank Förderung

Das Land Niedersachsen und die NBank sind lt. Webseite

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

in intensiven Planungen für zwei Förderprogrammen die Soforthilfen für Unternehmen bieten.

Für beide Förderprogramme wird eine Antragsstellung ab Mittwoch, 25.03.2020 möglich sein.

Kurzarbeit

Eine große Unterstützung ist für die Unternehmen die Entlastung von den Personalkosten durch die Beantragung von Kurzarbeit.

Wenn Sie sich bereits im Monat März in Kurzarbeit befinden, ist es wichtig, die Kurzarbeit im März noch anzuzeigen. Diese Anzeige ist wichtiger als der Antrag, denn der kann noch später gestellt werden. Auf der Homepage der Arbeitsagentur können Sie das Formular Anzeige des Arbeitsausfalls herunterladen:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

dazu muss vorliegen

  • arbeitsrechtliche Zulässigkeit laut Tarifvertrag, Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • wenn es keine Vereinbarung gibt, muss diese vorher nachgeholt werden (z.B. Textvorschläge von uns, AGV oder Ihrem Anwalt)

Allgemeine Informationen von der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeit finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Bei der Beantragung können wir Sie unterstützen, wir können aber weder die Anzeige noch den Antrag für Sie stellen.

Die Berücksichtigung der genehmigten Kurzarbeit bei der Lohn- / Gehaltsabrechnung erledigen wir für Sie.

Kreditprogramme des Bundes

Die Bundesregierung will die Wirtschaft über ein umfangreiches Kreditprogramm fördern. Die praktische Umsetzung befindet sich aber noch im Fluss.

Fest steht heute schon, dass die Auszahlung und Beantragung über Ihre Hausbank erfolgen soll.

Aktuell ist in Planung, dass eine Haftungsfreistellung der Hausbank über eine Bürgschaftsbank erfolgen soll, aber nur zu 80 bzw. 90%.

Das ist grundsätzlich problematisch, da Ihre Bank dadurch Risiken tragen muss, die intern zu prüfen und zu rechtfertigen sind.

Daher ist der erste Schritt, dass Sie bitte alle notwendigen Unterlagen aktualisieren, die Ihre Bank üblicherweise für eine Kreditprüfung benötigt.

In diesem Fall wird das auch eine Planungsrechnung sein, mit der Sie aufzeigen, wie Sie im Verlauf der Jahre 2021 und 2022 wieder in die Kapitaldienstfähigkeit gelangen. Wenn Sie hinsichtlich der Planungsrechnungen Hilfe brauchen, unterstützen wir Sie gerne.

Über die Kreditprogramme können Sie sich über die Webseite der KfW informieren.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

CB / 24.03.2020