Jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder einen Arbeitslohn nach Tarifvertrag (sofern vorhanden). Wird die Lohnauszahlung unterschritten, ist auch der nicht ausgezahlte Teil sozialversicherungspflichtig.
Beispiel:
branchenabhängiger Mindestlohn monatlich 2.000 Euro
tatsächlich gezahlt 1.500 Euro
Phantomlohn, zusätzlich sozialversicherungspflichtig 500 Euro
Sind Sonntags- und Nachtzuschläge vereinbart, müssen diese auch bei Urlaub und Krankheit im Schnitt der letzten 13 Wochen (3 Monate) gezahlt werden. Allerdings werden dann die im Normalfall steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschläge entsprechend pflichtig, da die Arbeit nicht geleistet wurde. Werden diese Zuschläge während Urlaub/Krankheit nicht gezahlt, sind sie dennoch spätestens im Rahmen einer Prüfung pflichtig, da ein rechtlicher Anspruch bestand!
Beispiel:
gezahlte monatliche steuer- und sozialversicherungsfreie
Sonntagszuschläge im Schnitt der letzten 13 Wochen 250 Euro
gezahlte Zuschläge während einer Krankheit 100 Euro
Phantomlohn, sozialversicherungspflichtig! 150 Euro
Ist ein Tariflohn zu zahlen und dieser wird unterschritten, so ist auch der nicht ausgezahlte Teil sozialversicherungspflichtig.
Beispiel:
Tariflohn lt. Tarifvertrag 3.500 Euro
tatsächlich gezahlt 2.500 Euro
Phantomlohn, zusätzlich sozialversicherungspflichtig 500 Euro
Es wird empfohlen, generell einen Arbeitsvertrag mit Stundenangabe zu vereinbaren, und sei es nur eine durchschnittliche Arbeitszeit (oder zum Beispiel mind. 1 bis zu 10 Stunden) pro Woche. Sollte diese Angabe fehlen, wird vom Gesetzgeber eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche zugrunde gelegt, was bei Umsetzung mit dem Mindestlohn mind. 796,50 € bedeutet. Somit würden Minijobber voll steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
Beispiel:
Aushilfslohn,
30 Std./Monat á 10 Euro, pauschalversteuert mit 30% 450 Euro
Aushilfslohn, allerdings wurde keine wöchentliche Arbeitszeit
vereinbart, somit werden 20 Stunden wöchentlich zugrunde
gelegt, entspricht 20 Std x 4,33 Wochen im Schnitt bei 15 Euro/Std 1.299 Euro
Somit wird der gesamte Lohn in Höhe von 1.299 Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da der Arbeitgeber hier in der Haftung ist, werden in diesem Fall nach einer Kontrollmitteilung an das Finanzamt weitere 10-15% Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer, je nach Steuerklasse des Mitarbeiters, fällig.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass alle Löhne und Gehälter vertrags-/rechtssicher gezahlt werden, um den regelmäßigen Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung gelassen entgegenblicken zu können.