BFH: Steuerliches Aus für bedingungslose Pkw-Nutzung bei „Minijob“ im Ehegattenbetrieb

Mit Pressemitteilung Nr. 8/19 vom 1.Februar 2019 problematisiert der BFH die ausschließliche Vergütung des Ehepartners mit einem Pkw, dessen Privatnutzung über einen Mini-Job versteuert wird.
Danach ist die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Oktober 2018 X R 44 45/17 entschieden hat.