Familienvermögen steueroptimal organisieren und sichern

GeldrollenFamilienvermögen steueroptimal organisieren und sichern

In vielen Familien besteht eine generationenübergreifende Sichtweise, was den Erhalt von Vermögen angeht. Eltern möchten, dass das erarbeitete Vermögen später den Kindern von Nutzen ist. Großeltern bedenken ihre Enkelkinder in ihren Testamenten.

Aber ist die Schenkung und Vererbung für sich genommen allein die optimalste Vorkehrung? Im Regelfall passiert dabei folgendes: ein großes Vermögen, das die Eltern oder Großeltern erwirtschaftet haben, wird in mehrere kleine Einheiten portioniert und soll dann von den Kindern oder Enkelkindern alleine verwaltet werden. Sicherlich ist es schon einmal eine sinnvolle Sache, sich um ein Testament und spätere Vollmachten gekümmert zu haben. Ausreichend ist es aus unserer Sicht aber nicht.

Nehmen wir einen Beispielsfall: Ein verwitweter Vater mit drei Kindern hat ein Immobilienvermögen bestehend aus zwei Wohneinheiten und ein Wertpapierdepot in Höhe von 1,8 Mio. €. Er möchte das Vermögen im Todesfall auf seine Kinder übertragen. Das Wertpapiervermögen wird gedrittelt, jedes Kind soll 600 T€ erhalten. Die Immobilien bereiten ihm Kopfzerbrechen. Sollen nur zwei Kinder eine Immobilie erhalten und das Dritte einen finanziellen Ausgleich ? Die Immobilien sind unterschiedlich in Wertigkeit und Renovierungszustand. Wird eines der beiden Kinder dann begünstigt? Interessant ist auch zu sehen, was wahrscheinlich aus dem Vermögen bei den Kindern wird:

Nehmen wir nur das Drittel der 1,8 Mio. €. Der Vater wurde aufgrund des Depotvolumens bisher umsichtig und fachkundig von der Vermögensverwaltungsabteilung einer Bank betreut. Bei einem seiner Kinder passiert aller Wahrscheinlichkeit nach folgendes. Von den 600 T€ werden 400 T€ zur Tilgung einer Hypothekenverbindlichkeit auf dem selbstgenutzen Einfamilienhaus genutzt. Die restlichen 200 T€ werden in Höhe von 60 T€ zur Erneuerung des dringend notwendigen Familien-Pkw verwendet. Mit den restlichen 140 T€ wendet er sich an seine Bank. Diese empfiehlt ihm, aufgrund des geringen Anlagevolumens eine Anlage in Investmentfondsanteilen.

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CB/24.04.2018