Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Ist jetzt Schluss mit Vertrauen? Das sogenannte „Stechuhr-Urteil“ hat auf jeden Fall für viel Wirbel gesorgt! Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Arbeitzeit ihrer Angestellten zu erfassen oder die Mitarbeitenden ihre Zeit eigenständig aufzeichnen zu lassen. Die Verwirrung über die neuen Pflichten ist riesig: Gerade kleineren Unternehmen scheint ein enormer Bürokratie-Aufwand zu drohen. 

Noch ist dieser Wirbel allerdings recht unbegründet, da aufgrund diverser Gesetze – wie z. B. dem Mindestlohngesetz – bereits Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten bestehen. Auch wurde das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung bereits im Mai 2019 vom Europäischem Gerichtshof entschieden, aber erst jetzt im September 2022 durch das Bundesarbeitsgericht final beurteilt.

So richtig klar ist die Rechtslage allerdings nicht. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte ALLE Angestellten ihre Arbeitszeiten dokumentieren lassen – vom Minijobber bis zum leitenden Angestellten. Die gute Nachricht: Noch ist der Nachweis in handschriftlicher Form möglich, somit also auch gewisse Vertrauensarbeitszeit-Modelle. Über kurz oder lang wird die Arbeitszeiterfassung allerdings nur noch in elektronischer, manipulationssicherer Weise möglich sein.

Für Angestellte, die keine Lust auf Zettelwirtschaft und Kopfrechnen haben, gibt es gute Apps, die vielerlei Aufzeichnungsmöglichkeiten bieten. So können neben den Arbeitszeiten auch die Pausen, Urlaub, Krankheit und Feiertage eingetragen werden, man erhält eine Übersicht über die Überstunden und eine Tages-, Wochen- und Monatsansicht. 

Klarer Vorteil der Arbeitszeiterfassung ist, dass mehr Tansparenz zwischen Arbeitgeber:in und Angestellten herrscht und sie als eindeutiger Nachweis im Falle von Streitigkeiten herangezogen werden kann. Es bleibt dennoch die Frage: Ist das Modell der Arbeitszeiterfassung nicht veraltet? Passt es in unsere moderne Arbeitswelt mit „New Work“, „ Work-Life-Balance“ und „Homeoffice“?