EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium fördert Studenten, Absolventen und Wissenschaftler, die eine unternehmerische Idee realisieren wollen und in einem Businessplan umsetzen möchten. Unterstützt werden innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte, die besondere Alleinstellungsmerkmalen und gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben.
Gefördert wird für ein Jahr. Es gibt Zahlungen für den persönlichen Lebensunterhalt (ca. 1 bis 3 T€ monatlich) sowie eine Förderung von Sachkosten (10 – 30 T€) und Coaching-Kosten (5 T€).
Steuerliche Grundlagen
Aus unserer Betreuung von Existenzgründern:innen und start-up Unternehmen kennen wir die häufige Frage, wie eigentlich die EXIST Gründerstipendien steuerlich zu behandeln sind.
Im Einkommensteuergesetz findet sich in § 3 Nr.44 die Aussage, dass Stipendien steuerfrei sind. Doch hier ist Vorsicht geboten und es sollte sich kein schnelles Urteil gebildet werden. Die Aussage gilt für Stipendien, soweit sie zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. Nur diese sind durch die Steuerfreiheit begünstigt. Das EXIST Gründerstipendium zählt nicht hierzu, da es in erster Linie dazu dient, Existenzgründungsvorhaben auf dem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen. Diese Meinung vertritt in ganz eindeutiger Weise die Finanzverwaltung in ihren Veröffentlichungen (z.B. OFD Frankfurt/M. v. 09.04.2019 – S 2121 A – 013 – St 231). Auch das höchste deutsche Gericht in Steuersachen, der Bundesfinanzhof hat 2012 so geurteilt (BFH, Beschl. vom 01.10.2012 – III B 128/11).
Alle vereinnahmten Beträge müssen daher von den Stipendiaten in der Steuererklärung angegeben werden. Da die zugeflossenen Gelder steuerpflichtig sind, sollten auch alle Aufwendungen, die durch das Stipendium getragen worden sind, dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden.
Steuerliche Auswirkungen
Dabei ist die steuerliche Auswirkung der Förderung des Lebensunterhaltes am stärksten ausgeprägt. Der persönliche Grundfreibetrag beträgt 2021 insgesamt 9.744 Euro. Ab diesem Betrag beginnt die Besteuerung und daher besteht auch die Verpflichtung eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn eine entsprechende Förderung ausgezahlt wird.
Bei der Förderung von Sachkosten sieht es etwas anders aus. Die Förderbeträge werden verwendet, um Betriebsausgaben auszugleichen. Das bedeutet einer Ausgabe für Betriebskosten steht eine Einnahme aus der Förderung in gleicher Höhe gegenüber. Das gleiche gilt für Coaching Kosten. Wird Betriebs- und Geschäftsausstattung erworben, die als Aufwand über mehrere Jahre verteilt werden muss (Aktivierung und Abschreibung), können unerwünschte Effekte eintreten. Die Auszahlung und der Aufwand fallen dann in verschiedene Jahre. Die Einnahme aus der Förderung muss ganz am Anfang versteuert werden. Der Aufwand verteilt sich aber über mehrere Jahre. Wir empfehlen in solchen Fällen, den Abzug der Zuschüsse von der Bemessungsgrundlage der Investitionen. Diese Bilanzierungspraxis neutralisiert die Förderungen steuerlich und der unerwünschte Effekt tritt nicht ein.
Es gibt also bei den steuerlichen Auswirkungen der EXIST Stipendien eine ganze Menge an Punkten zu beachten. Wir helfen Euch gerne im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung!
CB/15.01.2021