Vermögensabgabe als Steuer zur Finanzierung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie?
Mit einer Vermögensabgabe werden einmalig wohlhabende Bürger*innen durch den Stast belastet, um außerordentliche Kosten des Staatswesens zu finanzieren.
Im Volksmund auch als Form der Enteignung betrachtet, hat es diese Erhebungsform einer Steuer in Deutschland auch bereits gegeben. Prominent ist der sog. Lastenausgleich der nach dem 2. Weltkrieg erhoben wurde. Die Forderung nach einer einmaligen Steuer in Form der Vermögensabgabe wurde zuletzt im September 2012 im Bundestag von Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht.
Jetzt haben sich die Wissenschaftliche Dienste des Bundestages mit der Frage beschäftigt. Ist es zulässig, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit einer einmaligen Vermögensabgabe zu refinanzieren?
Dazu muss man wissen, dass die „Wissenschaftlichen Dienste“ nicht in eigenem akademischen Interesse tätig werden. Sie recherchieren und analysieren Informationen im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien des Deutschen Bundestages.
Es hat also hierfür einen konkreten Prüfungsauftrag gegebenen.
Das Gutachten zu dieser Rechtsfrage ist allgemein zugänglich veröffentlicht. Wir haben es auf unserer Website zum Download bereitgestellt:
Wissenschaftliche Dienste WD-4-041-20.pdf
CB / 14.05.2020