Immobilien kaufen: Warum die Kaufpreisaufteilung über Tausende Euro Steuern entscheiden kann
Der Kaufpreis ist nicht gleich der Kaufpreis
Wer eine Immobilie erwirbt, denkt häufig zuerst an Finanzierung, Notar und Kaufvertrag. Steuerlich beginnt die eigentliche Gestaltung jedoch bereits bei der Aufteilung des Kaufpreises.
Denn nur der Gebäudewert kann abgeschrieben werden. Der Anteil für Grund und Boden bleibt steuerlich außen vor.
Warum ist das so wichtig?
Je höher der Gebäudeanteil ausfällt, desto höher ist in der Regel die jährliche Abschreibung (AfA). Gleichzeitig beeinflusst diese Aufteilung auch die Berechnung der sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten.
Vorsicht bei der Kaufpreisaufteilung
Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung wird grundsätzlich berücksichtigt. Entspricht sie jedoch nicht den tatsächlichen Wertverhältnissen, kann das Finanzamt sie korrigieren.
Gerade bei größeren Investitionen empfiehlt sich daher eine sorgfältige Prüfung bereits vor Vertragsunterzeichnung.
Unser Praxistipp
Die Kaufpreisaufteilung sollte niemals als bloße Formalität behandelt werden. Eine spätere Korrektur ist oft schwierig und kann sich über viele Jahre steuerlich auswirken.