15-%-Grenze bei Immobilien erklärt

Nach dem Immobilienkauf beginnt oft die Modernisierung

Neue Fenster, Bad, Elektrik oder Heizung – viele Käufer investieren unmittelbar nach dem Erwerb.

Steuerlich kann genau das problematisch werden.

Die 15-%-Regel

Wer innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten für Instandsetzung oder Modernisierung ausgibt, kann diese Kosten regelmäßig nicht sofort steuerlich geltend machen.

Stattdessen werden sie den Anschaffungskosten zugerechnet und nur über die Gebäudeabschreibung berücksichtigt.

Warum Planung Geld spart

Oft lässt sich durch eine zeitliche Planung einzelner Maßnahmen vermeiden, dass die Grenze überschritten wird.

Gerade größere Sanierungen sollten deshalb steuerlich begleitet werden.