Bargeschäfte sind seit langem im besonderen Fokus des Finanzamtes. Deswegen haben Unternehmen und Steuerberater seit einigen Jahren verstärkt auf steuerrechtliche Änderungen zu achten, die die Kassenführung und Belegausgabe betreffen. Wir haben hierzu ein eigenes Beratungspaket „ordnungsgemäße Kassenführung“.
Ab dem 01.01.2020 war geplant:
- elektronische Kassen sollten mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung versehen werden
- Es besteht eine Verpflichtung zur Belegausgabe an den Kunden.
Da die Sicherheitseinrichtung nicht zeitgerecht erhältlich war, ist diese Frist nun vom Bundesministerium der Finanzen auf Drängen der Steuerberater verlängert worden auf den 30.09.2020.
Die Belegausgabe ist aber bereits ab dem 01.01.2020 verpflichtend – für elektronische Kassensysteme.
Mit dieser Entwicklung stehen wir in Deutschland nicht alleine da. In vielen anderen europäischen Ländern ist diese Entwicklung schon weit fortgeschritten und gesellschaftlich akzeptiert. Die Unternehmen gehen sogar teilweise soweit, dass nur noch elektronische Zahlungen in Restaurants und Cafés möglich sind – wie hier auf dem Bild in Belgien.
Auch in Braunschweig können wir als Steuerberater über regelmäßige Kontrollen, Nachschauen und Testkäufe des Finanzamtes berichten.